Es gibt unzählige Rauchmelder auf dem Markt. Doch nur nach DIN EN 14604 zertifizierte Geräte sind für den Einbau in der Wohnung zulässig. Seit 2008 dürfen auch nur noch solche Geräte im Handel verkauft werden.
Doch nicht die Rauchmeldergeräte selbst, sondern auch wie sie verwendet werden, ist in einer DIN Norm festgeschrieben – sie heißt DIN 14676.
Die Gerätenorm und die Anwendungsnorm stellen sicher, dass Rauchmelder einwandfrei funktionieren und bei Rauchentwicklung rechtzeitig und sehr gut wahrnehmbar warnen. Genau deshalb beruft sich die Rauchmelderpflicht auch auf diese beiden DIN Normen. In den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer gilt die DIN 14676 sowie die DIN EN 14604 als verbindlich.
Erfahren Sie im Folgenden, was die genannten Normen beinhalten und worauf Sie als Immobilieneigentümer oder Mieter achten müssen. Klicken Sie einfach auf die jeweilige Auswahl.
Die Europäische Produktnorm DIN EN 14604 legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest.
In der Novelle von 2012 wurden in der DIN Norm die Anforderungen zur Montage und Wartung von Rauchmeldern noch einmal präzisiert. Gegenüber der bisherigen Fassung gibt es einige haftungsrelevante Änderungen.
VIDEO: Rauchmelderpflicht in 3 Minuten erklärt