Für den Einbau der Rauchwarnmelder ist in der Regel der Bauherr bzw. Eigentümer/Vermieter des Hauses oder der Wohnung verantwortlich. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Geräte obliegt in den meisten Fällen jedoch dem Mieter. Welche Rauchmelderpflicht Bestimmungen für Sie gelten, erfahren Sie in der Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer.
Der Vermieter kann die Rauchmelder Wartung (Batteriewechsel, Funktionsprüfung) per ausdrücklicher Regelung im Mietvertrag auch auf den Mieter der Wohnung übertragen. Allerdings ist er dadurch nicht automatisch aus der Verantwortung. Der Eigentümer der Wohnung muss sicherstellen, dass der Mieter die ihm übertragenen Aufgaben auch ordnungsgemäß erledigt. Deshalb beauftragen viele Vermieter Fachfirmen mit der jährlichen Prüfung der Geräte.
Aus Gründen des Versicherungsschutzes empfiehlt sich immer, die regelmäßige Wartung der Rauchwarnmelder zu dokumentieren – sowohl als Vermieter als auch Mieter.
Hier erhalten Sie alle Informationen zur Rauchmelderpflicht für Mieter sowie Eigentümer & Vermieter in Bezug auf die Rechtsgrundlagen und die Bestimmungen in den Bundesländern.
Jedes Bundesland hat sein eigenes Rauchmeldergesetz, festgeschrieben in
der jeweiligen Landesbauordnung. Die Bestimmungen ähneln sich, da sie
alle auf der DIN 14676 beruhen. Es gibt aber auch Unterschiede.
Es gibt keine gesetzliche Kontrollen für die Einhaltung der Rauchmelderpflicht in Wohnungen. Doch im Schadensfall droht großer Ärger für Vermieter oder Mieter. Besonders, wenn Personen verletzt oder gar getötet werden.
Rauchmelder retten nicht nur Leben, sie sind oftmals auch Streitobjekt vor Gericht. Meistens geht es dabei um Fragen der Haftung & Kostenübernahme. Lesen Sie hier aktuelle Gerichtsurteile zum Thema Rauchmelderpflicht.
In den meisten Bundesländern muss der Eigentümer der Wohnung bzw. der Vermieter dafür sorgen, dass die Rauchwarnmelder installiert werden. In manchen Fällen ist er auch für die Wartung der Geräte verantwortlich.
Auch als Immobilien-Eigentümer unterliegt man der Rauchmelderpflicht. Hier gelten natürlich ebenfalls die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.
Die Rauchmelder Wartung obliegt in den meisten Bundesländern dem Mieter.
Er hält sich in der Wohnung auf und hat den besten Zugang. In
Ausnahmefällen hat er jedoch auch die Pflicht des Einbaus.
VIDEO: Rauchmelderpflicht in 3 Minuten erklärt