Da der Vermieter eine Verkehrssicherungspflicht
hat, muss er die regelmäßige und ordnungsgemäße Prüfung der Rauchmelder
sicherstellen. Eine Übertragung der Wartung auf den Mieter ist deshalb nicht
sinnvoll. Entweder der Vermieter übernimmt die Wartung selbst oder er
beauftragt einen Dienstleister damit.
Die Wartungskosten für Rauchmelder können auf die Miete als sonstige Betriebskosten umgelegt werden (§ 2 Nr. 17 BetrKVB).
Voraussetzung ist, dass die Wartungskosten für Rauchmelder im Mietvertrag explizit als sonstige Betriebskosten aufgeführt sind.
Die Wartungskosten bei Inanspruchnahme eines Dienstleisters richten sich nach Dienstleister und verwendeten Geräten. Müssen die Rauchmelder vor Ort geprüft werden, ergibt sich das Entgelt aus Anfahrt und Arbeitszeit. 25,00 Euro pro Wohnung ist in diesem Fall ein marktüblicher Preis. Die Wartung der Rauchmelder umfasst die Sichtprüfung, den Funktionstest und ggf. den Austausch der Batterien. Die Kosten für die Batterien werden zu den Wartungskosten hinzugerechnet. Empfehlenswert sind daher Rauchwarnmelder mit Langzeit Lithiumbatterien (Lebensdauer bis 10 Jahre).
Anders ist es bei der Wartung von Funkrauchmeldern. Die Inspektion vor Ort entfällt, und damit die Kosten für die Anfahrt.
Bei Wohnungsbaugesellschaften wird die Rauchmelder Wartung oft zusammen mit der Ablesung von Zählern (Strom, Gas, Wasser) durchgeführt. Die Kosten für so ein Gesamtpaket betragen bis zu 80,00 pro Wohnung.
Betriebskosten werden in der Regel auf die Wohnfläche, also die Quadratmeter umgelegt. Auch andere Umlageschlüssel sind möglich oder ein Mix aus mehreren:
In einem Mietshaus mit gleichen Wohneinheiten wäre die Umlage der Betriebskosten für Rauchmelderwartung nach Wohneinheiten sinnvoll.
Die Abrechnung erfolgt wie nach Vereinbarung pro Monat oder jährlich.
Der Vermieter kann mehr Rauchmelder, als gesetzlich vorgeschrieben sind, einbauen. Dabei muss das Prinzip der Wirtschaftlichkeit gegenüber dem Mieter gewahrt werden.
Lebensgefahr: Hier erfahren Sie, wie Sie eine eine Rauchvergiftung erkennen (Symptome) und welche Erste Hilfe Maßnahmen Sie ergreifen müssen.
Rauchmelder gab es bereits im Mittelalter. Die Basis für den heute gebräuchlichen Rauchwarnmelder wurde jedoch erst mitte des 20. Jahrhunderts gelegt.
Wenn Ihr Mieter Ihnen oder von Ihnen beauftragten Handwerkern den Zutritt zur Mietwohnung verweigert, können Sie sogar fristlos kündigen.
Immer öfter: Feuerwehr Einsatz durch Rauchmelder Fehlalarm. Wer zahlt eigentlich den Schaden bei Türnotöffnung? Und was passiert bis der Bewohner zurückkommt?
VIDEO: Rauchmelderpflicht in 3 Minuten erklärt
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Für weitere Auskünfte zum Thema Rauchmelder und Rauchmelderpflicht können Sie sich an die örtliche Feuerwehr oder die Bauaufsicht wenden.