Bei der Installation der Rauchmelder müssen Sie einige wichtige Dinge beachten, damit die Geräte einwandfrei funktionieren und optimaler Schutz gewährleistet ist. Es hängt viel von den räumlichen Gegebenheiten und der Rauchmelderposition ab.
Inhalt
Bei der Mindestausstattung gemäß der DIN 14676 sind Rauchwarnmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern sowie in den Fluren (Rettungswegen) zu installieren.
Für optimalen Schutz ist jedoch zu empfehlen, alle Wohn- und Hobbyräume mit Rauchmeldern zu versehen. Dazu gehören auch Werkräume, Keller sowie Dachboden.
In Treppenhäusern oder Räumen mit Galerie ist in der obersten Etage mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren. Besser wäre jedoch ein Rauchwarnmelder auf jeder Ebene.
Neben der DIN 14676 gilt es die Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung der Bundesländer zu beachten. Ob Sie in ihrem Bundesland der gesetzlichen Rauchmelderpflicht unterliegen können Sie in der Übersicht Rauchmelderpflicht in den Bundesländern nachsehen.
Rauch steigt immer auf und sammelt sich zuerst unter der Decke. Deshalb sollte der Rauchmelder möglichst zentral im Raum unter der Decke montiert werden.
Grundsätzlich sollten Sie den Rauchwarnmeldern mit den mitgelieferten Schrauben und Dübeln montieren. Es gibt jedoch auch Geräte, die sich mittels Klebestreifen oder Magnet an der Decke befestigen lassen. Diese Montage ist bequemer und ermöglicht auch ein schnelleres Abnehmen, z.B. wenn Sie renovieren wollen.
Folgende Dinge sind bei der Rauchmeldermontage zu beachten:
In L-förmigen Räumen bis 60 qm ist der Rauchmelder immer auf der Gehrungslinie des jeweiligen Raumabschnittes zu montieren. Größere Räume bzw. Räume mit Zwischenwänden gelten als 2 Räume und benötigen 2 Rauchmelder.
In Zimmern mit Dachschrägen ist Folgendes zu beachten: Beträgt der Neigungswinkel der Decke mehr als 20°, sollte der Rauchmelder mindestens 90 Zentimeter vom höchsten Punkt (horizontal gemessen), sowie 30 – 50 cm (abgehängt) vom First montiert werden. Decken mit einem Neigungswinkel kleiner als 20° werden wir „normale“ Decken behandelt.
Mehr Infos unter Montage an einer Dachschräge.
Bei Unterzügen (meist in Form von Deckenbalken) hängt der Montageort von mehreren Faktoren ab.
In kleinen Räumen ist die Abstandsregel von 50 cm zur Wand oftmals nicht umsetzbar. Hier befestigen Sie den Rauchmelder einfach mittig an der Decke.
Der erste Rauchmelder wird mit einem Abstand von 7,50 m zur Stirnwand platziert. Die weiteren Rauchmelder werden mit einem Abstand von 15 m angebracht. Diese Regelung gilt für Flure mit einer Breite kleiner, gleich 3 m. Flure die breiter als 3 m sind, werden als Räume behandelt.
In Räumen mit starkem Zug etwa durch eine Klimaanlage sollten keine Rauchmelder installiert werden. Die erhöhte Staubaufwirbelung kann zu einer höheren Fehlalarmquote führen. In Räumen mit einer Zwangsbelüftung muss die Decke in einem Radius von 50 cm rund um den Rauchmelder geschlossen sein.
Rauchmelder gehören an die Decke, weil dort der Rauch am besten detektiert werden kann. Ausnahme sind Flure mit weniger als 6 Quadratmeter Fläche oder Räume mit Decken ohne ausreichende Festigkeit. Hier kann bzw. muss der Rauchwarnmelder an der Wand montiert werden.
Generell sind Bad und Küche von der Rauchmelder Montage ausgenommen – wegen Falschalarm etwa durch Wasserdampf. Empfehlenswert ist jedoch der Schutz für alle Räume. Deshalb gibt es für Küche und Bad spezielle Lösungen, wie z. B. Wärmemelder, Rauchmelder mit Stummschalter oder für Gasaustritt.
Bei mehretagigen Wohnungen bieten sich Funkrauchmelder an. Löst ein Melder Alarm aus, wird ein Funksignal an die anderen Melder übertragen. Diese lösen dann ebenfalls Alarm aus. So ist sichergestellt, dass der Alarm im ganzen Gebäude wahrgenommen wird.
Bei zuviel Staub oder Schmutz können Fehlalarme ausgelöst werden. Bei Baumaßnahmen und Renovierungsarbeiten sollten Sie daher den Rauchwarnmelder abdecken. Niemals überstreichen!
VIDEO: Rauchmelderpflicht in 3 Minuten erklärt
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Für weitere Auskünfte zum Thema Rauchmelder und Rauchmelderpflicht können Sie sich an die örtliche Feuerwehr oder die Bauaufsicht wenden.