Die Rauchmelderpflicht in Thüringen sieht vor, dass seit 2008 in allen Neubauten und Umbauten Rauchmelder installiert werden müssen. Für Bestandsbauten gibt es eine Nachrüstpflicht: Bis spätestens Ende 2018 müssen in allen vorhandenen Wohnungen und Häusern Rauchmelder angebracht worden sein.
Die Rauchmelderpflicht für Thüringen ist nachzulesen in der Landesbauordnung (ThürBO).
(4) Zum Schutz von Leben und Gesundheit müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2018 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten. Die Einstandspflicht der Versicherer im Schadensfall bleibt unberührt.
Anmerkung:
Im § 48 Abs. 4 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) ist nicht formuliert, wer für den Einbau und die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder verantwortlich ist.
Die Zuständigkeit ist jedoch in § 52 ThürBO festgelegt:
Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen sind die Bauherrin oder der Bauherr und im Rahmen ihres Aufgabenbereichs die anderen am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die Anordnungen der Bauaufsichtsbehörde eingehalten werden.
Mit anderen Worten: Verantwortlich für Montage und Wartung der Rauchmelder ist der Bauherr/Eigentümer der Wohnung
Alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege zu Aufenthaltsräumen führen, müssen jeweils mit einem Rauchmelder ausgestattet sein.
In Thüringen gilt eine Übergangsfrist bis 2018. Anders als in andern Bundeländern, die bis Ende 2014 umrüsten mussten (Beispiel Hessen) lassen sich die Thüringer hier mehr Zeit. Der Versicherungsschutz bliebt somit, auch wenn keine Rauchmelder angebracht waren im Brandfall bestehen.
Wichtig ist, dass der Rauchmelder nicht nur montiert ist. Er muss auch jederzeit betriebsbereit sein. Das bedeutet, man muss ihn regelmäßig warten. Das ist auch wichtig, damit im Schadenfall die einwandfreie Funktion nachgewiesen werden kann.
Die Verantwortlichkeit für Montage und Wartung liegt bei den Bauherren bzw. beim Eigentümer. In der Regel werden die Kosten vom Vermieter auf den Mieter abgewälzt .
Offizielle Kontrollen gibt es nicht, wobei bei einem Neubau das Bauamt dafür sorgt, dass alles vorschriftsmäßig installiert wurde. Zudem wollen Vermieter (auch von Altbauten) kein Risiko eingehen, ihren Versicherungsschutz zu verlieren und wollen somit die Sicherheitsvorschriften der Bauordnung beachten.
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