Neu – und Umbauten müssen in Schleswig-Holstein gemäß Rauchmelderpflicht seit 2005 mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Übergangsfrist für die Installation von Rauchmeldern in Bestandsbauten endete am 31.12.2010.
Inzwischen müssen in Schleswig-Holstein ebenso wie in anderen Bundesländern in allen Schlafräumen Rauchmelder angebracht sein. Optimal sind Funkrauchmelder, die untereinander vernetzt sind. Diese eignen sich besonders für mehretagige Gebäude.
Wichtig ist, dass alles genau nach den Vorlagen der Landesbauordnung montiert wird. Das heißt, man muss die Norm DIN 14676 beachten. Hier ist für alle zuständigen Behörden, wie Brandschutz oder Feuerwehr formuliert worauf beim Einbau zu achten ist.
In Wohnungen müssen
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Zum Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer (Vermieter) verpflichtet. Die Wartung obliegt dem Mieter, es sei denn der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst .
Die Landesbauordnung des Bundeslandes Schleswig-Holstein, genannt LBO regelt die Rauchmelderpflicht, nachzulesen in § 49, Absatz 4.
Für die Nachrüstung aller Wohnungen galt die Frist bis Ende 2010. Mittlerweile sind 95 Prozent der Wohnung mit Rauchwarnmeldern versorgt. Deshalb gilt Schleswig Holstein auch als eine Art Vorzeigeland für die Umsetzung der Rauchmelderpflicht.
(4) In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmelder auszurüsten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen oder Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Ob Rauchmelder, die per Funk vernetzt sind oder klassische Rauchwarnmelder, die einfach nur einen lauten Alarmton von sich geben: Man sollte immer den Rauchmelder kaufen, der für den Einsatz passt. Hier reichen auch günstige Rauchmelder. Die Hauptsache ist, sie sind nach DIN EN 14604 zertifiziert. Das CE-Zeichen bestätigt zusätzlich noch die EG-Richtlinien. Das Zeichen Vds steht für die „Vertrauen durch Sicherheit“ Prüfstelle, welche die Din Norm überprüft.
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