Neu – und Umbauten müssen in Schleswig-Holstein gemäß Rauchmelderpflicht seit 2005 mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Übergangsfrist für die Installation von Rauchmeldern in Bestandsbauten endete am 31.12.2010.
Inzwischen müssen in Schleswig-Holstein ebenso wie in anderen Bundesländern in allen Schlafräumen Rauchmelder angebracht sein. Optimal sind Funkrauchmelder, die untereinander vernetzt sind. Diese eignen sich besonders für mehretagige Gebäude.
Wichtig ist, dass alles genau nach den Vorlagen der Landesbauordnung montiert wird. Das heißt, man muss die Norm DIN 14676 beachten. Hier ist für alle zuständigen Behörden, wie Brandschutz oder Feuerwehr formuliert worauf beim Einbau zu achten ist.
In Wohnungen müssen
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Zum Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer (Vermieter) verpflichtet. Die Wartung obliegt dem Mieter, es sei denn der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst .
Die Landesbauordnung des Bundeslandes Schleswig-Holstein, genannt LBO regelt die Rauchmelderpflicht, nachzulesen in § 49, Absatz 4.
Für die Nachrüstung aller Wohnungen galt die Frist bis Ende 2010. Mittlerweile sind 95 Prozent der Wohnung mit Rauchwarnmeldern versorgt. Deshalb gilt Schleswig Holstein auch als eine Art Vorzeigeland für die Umsetzung der Rauchmelderpflicht.
(4) In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmelder auszurüsten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen oder Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Ob Rauchmelder, die per Funk vernetzt sind oder klassische Rauchwarnmelder, die einfach nur einen lauten Alarmton von sich geben: Man sollte immer den Rauchmelder kaufen, der für den Einsatz passt. Hier reichen auch günstige Rauchmelder. Die Hauptsache ist, sie sind nach DIN EN 14604 zertifiziert. Das CE-Zeichen bestätigt zusätzlich noch die EG-Richtlinien. Das Zeichen Vds steht für die „Vertrauen durch Sicherheit“ Prüfstelle, welche die Din Norm überprüft.
Für viele Menschen ein wichtiges Kaufkriterium: Rauchmelder ohne LED im Betriebszustand. Eine Übersicht mit schlafzimmertauglichen Rauchmeldern.
Funkrauchmelder im Test: Die Fachzeitschrift Heimerwerker Praxis hat den Funkwarnmelder D110 von Secudo zum Produkt des Jahres 2014 gekürt.
Der Rauchmelder Ei650 von EiElectronics ist lt. Hersteller mehrfacher Testieger. Grund genug, um das Gerät mal etwas näher unter die Lupe zu nehmen.
Keine Rauchmelder trotz Rauchmelderpflicht? Sie riskieren Ihren Versicherungsschutz, hohe Bußgelder und im schlimmsten Fall sogar Gefängnis.
Was droht, wenn keine Rauchmelder installiert sind? Wer haftet im Schadensfall? Die wichtigsten gerichtlichen Entscheidungen zum Thema Rauchmelderpflicht.
Die Rauchmelderpflicht gilt auch für selbstgenutztes Immobilieneigentum. Das sollten Sie als Eigentümer unbedingt wissen.
Rauchmelderpflicht für Vermieter: Gesetzliche Bestimmungen zur Installation & Wartung von Rauchmeldern sowie Kostenumlage auf Mieter. Alle Infos hier.
Rauchmelderpflicht für Mieter: Gesetzliche Bestimmungen zur Wartung & Installation von Rauchmeldern sowie Haftung im Schadensfall. Alle Infos hier.
Rauchmelderpflicht in den Bundesländern: Was muss ich als Vermieter / Mieter tun? Erfahren Sie alles zum Rauchmelder Gesetz in Ihrem Bundesland.
VIDEO: Rauchmelderpflicht in 3 Minuten erklärt