Die Rauchmelderpflicht im Saarland gibt es seit 2004. Demnach müssen in allen Neubauten und Umbauten Rauchmelder installiert werden. Für Bestandsbauten dagegen gab es bislang keine Rauchmelderpflicht.
In einem Gesetzesentwurf der Regierung des Saarlandes vom Januar 2015 wurde die Änderung der Landesbauordnung gefordert. Eine der Novellierungen bezieht sich auf die Rauchmelderpflicht. Diese soll auch auf Bestandsbauten erweitert werden. Der Gesetzesentwurf folgt dabei den Vorgaben der Musterbauordnung der Bauministerkonferenz. Demnach liegt die Anschaffung und Installation im Verantwortungsbereich des Vermieters und die Wartung im Verantwortungsbereich des Mieters.
https://www.landtag-saar.de/Drucksache/Gs15_1214.pdf
Der Saarlandische Landtag hat die Gesetzesänderung mittlerweile beschlossen. Das Gesetz wurde am 15. Juli 2015 entsprechend geändert. Die Rauchmelderpflicht gilt nun für Neu- und Umbauten und Bestandsbauten. Die Frist für die Nachrüstung endet am 31.12.2016.
Der entsprechende Passus stehtin § 46, Abs. 4 LBauO
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentü- merin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, müssen jeweils mit mindestens einen Rauchwarnmelder ausgestattet werden.
Für den Einbau ist der Eigentümer oder Bauherr zuständig, für die jährliche Prüfung (Wartung) der Rauchmelder ist der Mieter verantwortlich. Es ist jedoch auch zulässig, dass der Vermieter die Wartung selbst übernimmt. Dies sollte dann schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden.
Es gibt zwar im Saarland eine Rauchmelderpflicht aber genau wie in den anderen Bundesländern, wie beispielsweise Hessen, Bayern oder Baden Württemberg gibt es keine staatlichen Kontrollen. Es gibt derzeit keine Behörde, die offiziell überprüft, ob Rauchmelder eingebaut wurden. ( Achtung vor Betrügern, die sich als Kontrolleure ausgeben! )
Zu den wichtigsten Unterscheidungsmerkmalen von Rauchmeldern gehört, ob sie vernetzbar sind, als Funkrauchmelder oder zum Beispiel drahtlos funktionieren und untereinander koppelbar sind. Wichtig ist für die meisten Verbraucher ansonsten, ob sie Lithium Batterien enthalten. Hier setzt man vor allem auf die Vds zertifizierten 10 Jahres Lithium Batterien. Diese sogenannten „Long Life“ Batterien versprechen eine lange Haltbarkeit, so dass man erst nach 10 Jahren einen Rauchmelder Wechsel vornehmen muss.
Bei der Anbringung ist für die meisten Käufer wichtig, dass er möglichst einfach und schnell geht. Inzwischen gibt es glücklicherweise viele Rauchmelder, die man ohne Bohren anbringen kann. Diese funktionieren mit einer ganz einfachen Magnetbefestigung. Man braucht für die Montage kein Werkzeug, die Rauchmelder werden ganz einfach aufgeklebt. Innerhalb von etwa fünf Minuten sind diese Rauchmelder fest und sicher an der Decke montiert.
Die ZDF Sendung WISO und der SWR Marktcheck haben verschiedene Rauchmelder getestet. Die Zusammenfassung der Ergebnisse können Sie hier nachlesen. Mit Video.
Der Rauchmelder Ei650 von EiElectronics ist lt. Hersteller mehrfacher Testieger. Grund genug, um das Gerät mal etwas näher unter die Lupe zu nehmen.
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