Die Rauchmelderpflicht in Niedersachsen sieht vor, dass ab dem 01.11.2012 in allen Bestandsbauten, Neubauten und Umbauten Rauchmelder installiert sein müssen. Es gibt eine Übergangsfrist für Bestandsbauten: Bis spätestens zum 31.12.2015 müssen in allen bereits vorhandenen Wohnungen und Häusern Rauchmelder angebracht worden sein.
Die Rauchmelderpflicht ist in der Niedersächsischen Bauordnung geregelt (NBauO, § 44, Abs. 5)
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Rauchmelder gehören nur ins Treppenhaus wenn dieses ein Fluchtweg ist. Als gemeinschaftlich genutzter Bereich in Mietshäusern kann das nicht unproblematisch sein, da hier Fehlalarme oder ähnliches passieren können.
Außerdem sollte man bei einem Brand im Treppenhaus eher die Wohnungstür schließen und am offenen Fenster auf Hilfe warten. Durch Alarmsignale im Treppenhaus können Bewohner irritiert werden und fälschlicherweise fluchtartig die Wohnung verlassen. Sollten im Treppenhaus, als gemeinschaftlich genutzter Bereich Rauchmelder installiert sein, dann sollten alle Bewohner aufgrund der DIN 14676 informiert sein, wie man sich im Brandfall zu verhalten hat.
In Niedersachsen ist der Eigentümer (Vermieter) für die Anschaffung/Montage der Rauchmelder in der Wohnung verantwortlich.
Der Mieter muss die Betriebsbereitschaft der Geräte sicherstellen (Wartung).
Es sollten also in allen Mietwohnungen Niedersachsens Rauchmelder angebracht werden. Das müssen nicht unbedingt Funkrauchmelder sein, die Hauptsache ist, sie entsprechen der Norm DIN 14604.
Rauchmelder gehören richtig angebracht. Das heißt, neben der Montage muss die Betriebsbereitschaft jederzeit sicher gestellt sein. Das muss der Mieter regelmäßig überprüfen und den Batteriewechsel vornehmen falls das notwendig ist. Häufig wird der Vermieter diese Tätigkeiten übernehmen und die Kosten für die Wartung auf die Nebenkostenabrechnung schlagen. Allein aus Haftungsgründen haben Vermieter von Häuser und Wohnungen großes Interesse daran, dass Rauchmelder sachgemäß installiert und vernünftig gewartet werden.
In der Regel sind heutzutage Rauchmelder schnell und kinderleicht anzubringen. Man braucht weder handwerkliches Können noch Werkzeug dafür. Sollte man Montagematerial brauchen, liegt dieses oft bei. Entweder werden die Rauchmelder angeschraubt (dafür muss man Bohren) oder angeklebt mit Magnet oder Klebepads. Hier ist allerdings der Untergrund wichtig, denn diese halten nicht überall. Rauchmelder sollten zunächst immer zentral an der Zimmerdecke angebracht sein.
Hier muss man einen Mindestabstand beachten, der etwa 50 cm betragen sollte zu Wänden, Lampen, Balken oder ähnliches. Die Rauchwarnmelder dürfen nie durch Schränke oder Regale verdeckt sein oder starker Zugluft ausgesetzt sein. In Räumen wie Bad oder Küche sollten Rauchmelder nie angebracht sein, da hier durch Dämpfe Fehlalarme auftreten. Mehr zur richtigen Montage und Wartung finden Sie hier.
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