Die Rauchmelderpflicht in Bremen sieht vor, dass ab dem 01.05.2010 in allen Bestandsbauten, Neubauten und Umbauten Rauchmelder installiert sein müssen.
Für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist: Bis spätestens zum 31. Dezember 2015 müssen in allen bereits vorhandenen Wohnungen und Häusern Rauchmelder angebracht worden sein.
Je ein Rauchwarnmelder muss in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, montiert sein.
Der Eigentümer (Vermietern) ist verpflichtet, die Wohnung mit Rauchmeldern auszustatten. Für die Wartung der Geräte ist der Mieter verantwortlich, es sei denn, der Vermieter übernimmt diese Verpflichtung selbst . Dann kann der Mieter nicht widersprechen und muss dem Vermieter bzw. einer von ihm beauftragten Firma Zugang zur Wohnung verschaffen.
Das bedeutet konkret, dass jeder Eigenheim Besitzer, Hausbesitzer oder Vermieter in der Pflicht steht, Rauchwarnmelder anzubringen. Das heißt, er muss die Rauchmelder kaufen, montieren und regelmäßig überprüfen .
Für die Rauchmelderpflicht im Land Bremen gilt eine sogenannte Übergangsfrist bis Ende 2015. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Bestandsbauten, also Wohnungen und Häuser, die keine Neubauten sind, ausgerüstet sein. In anderen Bundesländern, wie beispielsweise Bayern, ist diese Frist noch etwas lockerer und das Land kann bis Ende 2017 umrüsten.
Diese Sicherheitsvorschriften sind in der jeweiligen Landesbauordnung (in diesem Fall in der LBauOHB Bremen § 48 Absatz 4 ) verankert und sind bindend für alle, die Räume besitzen oder vermieten, in denen gelebt, also auch geschlafen wird. Durch die Anbringung der Rauchmelder in Schlafräumen (dazu gehören auch Kinderzimmer) und auf allen Fluchtwegen (Flure und Durchgangsräume) soll verhindert werden, dass Bewohner im Schlaf von einem Brand überrascht werden. In der Regel enden solche Fälle tödlich und richten riesigen Schaden an.
Alle Rauchmelder, die angebracht werden müssen nach DIN 14604 zertifiziert sein und sachgemäß angebracht und gewartet werden. Um zu garantieren, dass man immer den vollen Versicherungsschutz hat, sollte man das also Fachkräften überlassen. In der Regel ist es die Aufgabe des Vermieters sich hierum zu kümmern. Für die Wartung wiederum ist der Mieter zuständig, wobei das häufig der Vermieter auch gleich mit übernimmt. Das bedeutet unter Umständen Kosten für den Mieter aber auch eine Entlastung. Denn die Verantwortung muss man dann nicht mehr tragen.
In der Zukunft soll diese Aufgabe vielleicht von Schornsteinfegern übernommen werden. Bisher sind Eigentümer und Vermieter in der Pflicht und haben schon allein aus versicherungstechnischen Gründen ein Interesse daran, der Rauchmelderpflicht nachzukommen. Bei Neubauten wird die Vorschrift durch das Bauamt kontrolliert. Anderweitige Kontrollen gibt es derzeit nicht.
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