Was in Bayern oder anderen Bundesländern bereits länger gilt, ist seit 2017 auch in Berlin in Kraft getreten: die Rauchmelderpflicht. Nachzulesen ist das in der Berliner Bauordnung (§ 48 BauO Bln, Absatz 4). Alle Neubauten müssen ab 01.01.2017 mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2020.
§ 48 BauO Bln, Absatz 4
(4) In Wohnungen müssen
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Je ein Rauchwarnmelder muss also in allen Wohnräumen (Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer) und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, montiert sein.
Verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer der Wohnung (Vermieter). Die Wartung obliegt dem Mieter der Wohnung. Der Wohnungseigentümer kann die Wartung selbst übernehmen. Diese Regelung sollte jedoch im Mietvertrag entsprechend festgehalten werden.
Kurz vor Berlin hat das Land Brandenburg mit der Rauchmelderpflicht nachgezogen. Berlin hat die Bauordnungsnovelle von Brandenburg übernommen. Im Vergleich mit anderen Ländern, wie beispielsweise Bayern, hat sich das Land Berlin mit der Umsetzung der Rauchmelderpflicht bisher viel Zeit gelassen. Die Pflicht gilt in Bayern bereits seit 2013 wobei es eine Übergangsfrist bis 2017 gibt.
Bekannte Rauchmelder Marken wie Abus oder Gira, Hersteller von moderner Gebäudetechnik, führen alle wichtigsten Rauchmelderarten. Dazu gehören vor allem auch Funk-Rauchmelder. Wobei die Vernetzung unterschiedlicher Rauchmelder weniger wichtig ist, als die sachgemäße Anbringung und ein regelmäßiger Funktionstest der Rauchmelder. Beim Kauf sollte man vor allem auf Qualität setzen.
Zur richtigen Umsetzung der Rauchmelderpflicht in Berlin gehört genauso wie in den anderen Ländern, dass die Rauchmelder nach der DIN 14676 Vorschrift angebracht werden. Neben dem Einbau gehört aber auch die Wartung dazu. Ein Teil der Wartung ist, neben dem Batteriewechsel, dass ein regelmäßiger Test durchgeführt wird, ob der Rauchmelder noch einwandfrei funktioniert. In der Regel kann man dafür manuell einen Funktionstest ausführen, in dem man eine Taste drückt. Danach erfolgt ein Ton, der sicher stellt, dass das Gerät korrekt arbeitet.
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