Seit dem 01.01.2013 besteht in Bayern die Rauchmelderpflicht , d.h. alle Neu- und Umbauten müssen ab diesem Zeitpunkt mit Rauchmeldern ausgerüstet werden. Die Frist für das Nachrüsten von Bestandswohnungen endet am 31.12.2017.
Den Beschluss zur Rauchmelderpflicht Bayern kann man ganz genau im § 46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO) nachlesen.
Das Rauchmelder Gesetz gilt in Bayern seit dem 01.01.2013, wobei es in den einzelnen Bundesländern immer noch Übergangsfristen gibt. Das heißt, dass der Umbau bis Ende 2017 durchgeführt werden muss. Diese Rauchmelderpflicht wurde bereits 2012 beschlossen.
Wichtig ist diese Regelungen vor allem für Eigenheimbesitzer und Vermieter. Denn bei Mietwohnungen sind die Vermieter zuständig. Erst einmal muss seither sowieso jeder Neubau seit 2013 mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Doch auch die Altbauten werden nach und nach umgerüstet. Dafür sind die Übergangsregelungen gedacht.
Je ein Rauchwarnmelder gehört in Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen.
Die Rauchmelder-Montage muss von den Eigentümern (Vermietern) vorgenommen bzw. veranlasst werden. Die Wartung der Geräte liegt im Verantwortungsbereich der Mieter. Falls sich der Vermieter bereit erklärt, die Wartung zu übernehmen kann er die Kosten auf die Nebenkostenabrechnung umlegen.
Das bedeutet konkret, dass man in der Zukunft in Bayern überall Rauchmelder finden kann, da sie verpflichtend einzubauen sind. Das gilt ebenso für Gewerbe Gebäude, in denen spezielle Brandschutzregelungen herrschen.
Bußgelder und Kontrollen im klassischen Sinn gibt es bisher in Bayern noch nicht. Da die Rauchmelderpflicht in der Bauordnung zu finden ist und eine nicht unwesentliche Sicherheitsvorschrift bedeutet, kann es passieren dass die Versicherung im Brandfall zu Recht kritisieren wird, wieso keine Rauchmelder installiert waren. Im Einzelfall kann es hier dazu kommen, dass die Versicherung nicht mehr im vollen Umfang greift.
Im Handel erhält man derzeit einige Rauchmelder und Funkrauchmelder, bis hin zu Rauchmeldern, die im Brandfall eine Email oder eine SMS verschicken. Bei Funkrauchmeldern gibt es die Möglichkeit, dass sämtliche im Funknetz liegenden Geräte mit alarmiert werden.
Wer die Wahl hat, hat die Qual: Die Masse an Rauchmeldern, der verschiedenen Marken, wie Abus oder Gira (um nur zwei zu nennen) überfordert die Verbraucher. Die Hauptsache ist hier: Sie sollten immer der DIN 14604 entsprechen und müssen nicht unbedingt vernetzbar oder teuer sein!
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