In Baden-Württemberg gilt die Rauchmelderpflicht für alle Neubauten seit dem 10.07.2013. Für Bestandswohnungen gilt eine Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2014.
Je ein Rauchwarnmelder muss in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, montiert sein.
Der Eigentümer ist für den Einbau der Geräte verantwortlich. Die Wartung wird vom Mieter durchgeführt.
In Baden-Württemberg, kurz BW müssen alle Neubauten und Bestandswohnungen inzwischen ausgerüstet sein. Alle Mietwohnungen müssen durch die Hausverwaltung oder durch den Vermieter entsprechend durch Funkrauchmelder geschützt sein, auch damit jederzeit Versicherungsschutz gegeben ist.
Es ist im Bereich Brandschutz zu finden und nicht im Bereich Wohnungen. Die Regelung steht in der LBO-BW (Landesbauordnung Baden-Württemberg) § 15 Brandschutz Absatz 7 . Das bedeutet, dass die Rauchmelderpflicht hier weiter gefasst wird und auch Pflegeeinrichtungen und Kindergärten usw. betrifft. Somit sind nicht nur Besitzer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung in der Pflicht. Neben Hausverwaltungen und Vermietern müssen sich also alle Besitzer von Gebäuden mit Schlafplätzen, wie auch Hotels, mit der Rauchmelderpflicht auseinandersetzen.
Da etwa zeitgleich mit Baden Württemberg auch das Bundesland Hessen seine Haushalte mit Rauchwarnmeldern ausstatten musste, schien es einen kurzfristigen Engpass an Rauchmeldern zu geben. Somit wurde auch laut über eine Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2015 nachgedacht, damit immer voller Versicherungsschutz gegeben ist, auch wenn Rauchmelder bestellt wurden aber noch nicht geliefert und angebracht sind. Häufig haben Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen nämlich Fachleute (in der Regel Wärmedienstleister / Energiedienstleister wie beispielsweise Techem) engagiert, welche Montage und Wartung übernehmen. Diese wiederum müssen aber dem großen Ansturm erst einmal gerecht werden.
Es gibt derzeit keine Kontrollen und keine Bußgelder, welche die Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg betreffen. Trotzdem kann es Konsequenzen haben, wenn keine Rauchmelder installiert sind. Denn im Brandfall kann es dann mit dem Versicherungsschutz Probleme geben.
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