Gerade in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Krankenhäusern oder Kaufhäusern kann das Thema Brandschutz nicht auf die leichte Schulter genommen werden. In solchen Gebäuden werden weiterreichende Anforderungen an den Brandschutz gestellt, etwa weil Besucher oder Kunden, die nicht ortskundig sind, im Ernstfall in Minutenschnelle geordnet evakuiert werden müssen.
Das gilt besonders für de Planung der Rettungswege. Betreiber bzw. Arbeitgeber sind verpflichtet, Brandschutz, Evakuierung und Erste Hilfe so zu organisieren, dass auch den anwesenden Ortsfremden Rechnung getragen wird.
Vorbeugender Brandschutz soll der Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenwirken und die Auswirkungen von Bränden so weit es geht einschränken. Der Brandschutz ist in einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften geregelt, insbesondere in den Brandschutzgesetzen und Bauordnungen der Bundesländer. Brandschutzmaßnahmen gliedern sich in drei Kategorien.
Baulicher Brandschutz
Der bauliche Brandschutz befasst sich mit dem Verhalten von Baustoffen bei Feuer sowie der Gebäudeplanung und Installation von Löschanlagen.
Anlagentechnischer Brandschutz
Der anlagentechnische Brandschutz befasst sich mit technischen Anlagen, die der Verbesserung des Brandschutzes dienen.
Organisatorischer Brandschutz
Für den Brandschutz in öffentlichen Gebäuden werden je nach Größe und Anzahl der dort arbeitenden Menschen bzw. Besucher ein oder mehrere Brandschutzbeauftragte bestellt. Diese Menschen kümmern sich um die EInhaltung und Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen. Darunter fällt auch die Schulung mit dem Umgang brennbarer Stoffe oder Zündquellen und das Verhalten nach Ausbruch eines Brandes.
Schulungen im Brandschutz
Um Brände zu verhindern und im Ernstfall den Schaden gering zu halten, veranstalten Technikervereine wie der TÜV regelmäßig Seminare für Betreiber und Arbeitgeber. Hier erhalten die Seminarteilnehmer Informationen zur Verantwortlichkeiten, Brandgefahren und Brandursachen sowie zur Planung des vorbeugenden Brandschutzes. Darüber hinus werden sie instruiert, was im Notfall zu tun ist.
Die Sicherheit durch Rauchmelder sollte durch die Anschaffung von Feuerlöscher und Löschdecke ergänzt werden, umso optimal auf Brände vorbereitet zu sein.
Die Wartungskosten für Rauchmelder hängen von verschiedenen Faktoren ab. Vermieter können die Kosten als sonstige Betriebskosten auf die Miete umlegen.
Wenn Ihr Mieter Ihnen oder von Ihnen beauftragten Handwerkern den Zutritt zur Mietwohnung verweigert, können Sie sogar fristlos kündigen.
Immer öfter: Feuerwehr Einsatz durch Rauchmelder Fehlalarm. Wer zahlt eigentlich den Schaden bei Türnotöffnung? Und was passiert bis der Bewohner zurückkommt?
Fehlalarm, blinkende LED... Viele Mieter sind von Rauchmeldern der Vermieter genervt. Die Geräte einfach auszutauschen ist jedoch verboten.
VIDEO: Rauchmelderpflicht in 3 Minuten erklärt
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Für weitere Auskünfte zum Thema Rauchmelder und Rauchmelderpflicht können Sie sich an die örtliche Feuerwehr oder die Bauaufsicht wenden.