Die Wartung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen muss nach DIN 14675 von zertifzierten Fachkräften durchgeführt werden. Die Anlage muss jährlich gewartet werden. Diese umfasst eine Sichtprüfung der gesamten Anlage, einen Funktionstest bei allen Meldern sowie einen Funktionstest der Alarmierungseinrichtung. Die Akkus der Melder müssen spätestens alle 4 Jahre ausgetauscht werden.
Hinzu kommt eine vierteljährliche Inspektion. Hier handelt es sich um eine reine Sichtprüfung, um Verschmutzungen oder Beschädigungen an den Geräten und Umgebungsveränderungen durch Umbaumaßnahmen festzustellen.
Die DIN 14675 gibt folgende Fristen für den Meldertausch vor:
Was ist die DIN 14675?
Die DIN 14675 wird im Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erarbeitet. Sie trifft organisatorische Festlegungen für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen und behandelt alle feuerwehrrelevanten Themen wie die Aufschaltung, die Feuerwehrperipherie und die Feuerwehrlaufkarten. Seit 2006 fordert die DIN 14675, dass Brandmeldeanlagen von zertifizierten Fachleuchten geplant, errichtet, gewartet und instand gehalten werden.
Beim Neubau ist der Bauherr in der Regel auch der Eigentümer des bebauten Grundstücks. Bei der Abnahme der Wohnung des Wohnhauses müssen Rauchmelder installiert sein.
Vorrichtungen für die Detektion von Rauchgasen gab es bereits im Mittelalter. Aber wer hat den Prototyp des heutigen Rauchwarnmelders erfunden?
Für öffentliche Gebäude wie Schulen oder Krankenhäuser gelten besondere Bestimmungen für den Brandschutz. Rauchwarnmelder sind ein wichtiger Bestandteil.
Rauchmelder gab es bereits im Mittelalter. Die Basis für den heute gebräuchlichen Rauchwarnmelder wurde jedoch erst mitte des 20. Jahrhunderts gelegt.
Der Einbau und die Wartung von Rauchmeldern in WEGs können per Beschluss festgelegt werden. Daran müssen sich alle Wohnungseigentümer halten.
VIDEO: Rauchmelderpflicht in 3 Minuten erklärt
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Für weitere Auskünfte zum Thema Rauchmelder und Rauchmelderpflicht können Sie sich an die örtliche Feuerwehr oder die Bauaufsicht wenden.