16.09.2019
Konnte der Tod von fünf Menschen durch Rauchmelder verhindert werden? Das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gegen den Vermieter wurde eingestellt. Er bleibt straffrei.
Nach einem Wohnungsbrand im pfälzischen Lambrecht wurde gegen den Vermieter wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen ermittelt. Nach sieben Monaten wurde das Verfahren nun eingestellt. Der Grund: Es bestünde kein Anfangsverdacht für eine Straftat, so die Staatsanwaltschaft Frankenthal
Ermittlungen zufolge waren Zigarettenreste im Müll Auslöser für den Brand am 7. Februar 2019 in der Dachgeschosswohnung gewesen, bei dem fünf Menschen ums Leben kamen. Todesursache waren Rauchgasvergiftungen. Die Staatsanwaltschaft nahm auch die Ermittlungen auf, um zu klären, ob Rauchmelder die Tragödie hätten verhindern können. Die Geräte warnen vor dem toxischen Rauchgas.
Abschließend teilte die Anklagebehörde mit, dass das Fehlen der Rauchmelder nicht ursächlich für den Tod der fünf Bewohner gewesen sei. "Nach einem ergänzenden rechtsmedizinischen Gutachten kann nicht festgestellt werden, dass der Tod bei ordnungsgemäßen Einbau der Rauchwarnmelder überhaupt hätte verhindert werden können", hieß es. Zusätzlich wurde festgestellt, dass die Todesopfer stark alkoholisiert waren und "nicht ausgeschlossen sei", dass sie deswegen den Rauchmelder-Alarm überhaupt wahrgenommen und angemessen reagiert hätten.
Der Gesetzgeber schreibt für Vermieter eine Sorgfaltspflicht vor. Demnach muss dieser sicherstellen, dass die im Mietvertrag enthaltenen Objekte in Ordnung sind und keiner zu Schaden kommt. Dies schließt die Rauchmelderpflicht, also die Verpflichtung zur Montage von Rauchmeldern, ein. Der Vermieter haftet, wenn keine Melder installiert sind bzw. diese nicht ordnungsgemäß funktionieren. Allerdings hatte der angeklagte Vermieter angegeben, mehrere Rauchwarnmelder angebracht zu haben und den Mietern weitere Geräte zur Verfügung gestellt zu haben. Die Ermittlungen ergaben, dass die Wohnung am Brandtag nicht mit installierten Rauchwarnmeldern ausgestattet war.
Jedoch fanden die Ermittler fünf teilweise verpackte Rauchmelder in der Wohnung. Bei einigen war die Batterie eingelegt - was für vorherige Verwendung sprechen könnte.
Der Kommandant der Freiweilligen Feuerwehr Weilimdorf (Baden Würrtemberg) beklagt die zunehmenden Fehlalarme durch Billigrauchmelder.
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Kriminelle nutzen die Desinformation der Bürger bezüglich der Rauchmelderpflicht aus. Die Betrüger geben sich als Rauchmelder-Kontrolleure aus, um so in die Wohnungen zu gelangen und die Bewohner auszurauben.
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VIDEO: Rauchmelderpflicht in 3 Minuten erklärt
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