12.02.2016
Kriminelle nutzen die Desinformation der Bürger bezüglich der Rauchmelderpflicht aus. Die Betrüger geben sich als Rauchmelder-Kontrolleure aus, um so in die Wohnungen zu gelangen und die Bewohner auszurauben.
Was die ahnungslosen Bewohner nicht wissen: Es gibt zwar die Rauchmelderpflicht, aber keine Kontrollen. Das Rauchmelder-Gesetz ist auf Bundesländerebene geregelt. In den jeweiligen Landesbauordnungen stehen die Richtlinien. Die Montage und Wartung der Rauchmelder ist Pflicht. Jedoch ist die Umsetzung bislang reine Vertrauenssache. Erst im Schadensfall gibt es dann Probleme mit der Versicherung, wenn man der Pflicht nicht nachgekommen ist.
Immer wenn die Frist abgelaufen ist
Die Betrugsmasche mit der Rauchmelderpflicht tritt immer dann häufiger auf, wenn die Frist für die Nachrüstung mit Rauchwarnmeldern abgelaufen ist. Jedes Bundesland hat unterschiedliche Fristen. So tauchten beispielsweise Anfang 2015 im Vogelsbergkreis in Hessen auf, weil in diesem Bundesland bis zum 31.12.2014 laut Rauchmelder Gesetz alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein mussten.
Auch zu Beginn des Jahres 2016 vermeldete die Polizei wieder zahlreiche Betrugsfälle. Betroffen waren hauptsächlich die Bundesländer Bremen und Niedersachsen, in den die Nachrüstungspflicht Ende 2015 abgelaufen war. So trieb etwa im Landkreis Göttingen ein Betrüger sein Unwesen. Der Mann gab sich sogar als Polizist aus, um sich Zutritt zu den Wohnungen zu verschaffen.
Wir richtig verhalten, wenn "solche" Kontrolleure vor der Tür stehen?
Weder Polizei, noch Feuerwehr oder sonstige Beauftragte sind unterwegs um zu überprüfen, ob Sie der Rauchmelderpflicht nachgekommen sind. Es handelt sich in jedem Fall um Betrüger.
Nur der Eigentümer oder der Vermieter kann im Zusammenhang mit der Rauchmelderpflicht Zutritt zur Wohnung verlangen. Möglicherweise wird damit auch eine Firma beauftragt, doch dafür wird der Vermieter einen entsprechenden Termin vereinbaren.
Was tun bei falschen Kontrolleuren?
Der Kommandant der Freiweilligen Feuerwehr Weilimdorf (Baden Würrtemberg) beklagt die zunehmenden Fehlalarme durch Billigrauchmelder.
In einigen Bundesländern endet die Frist für den Einbau von Rauchmeldern in Bestandsbauten zum 31.12.2015. Hier erfahren Sie, welche Bundesländer betroffen sind und was Sie beachten müssen.
Die unabhängige Stiftung Warentest hat Rauchmelder des Herstellers Hekatron mit Bestnoten beurteilt. Es handelt sich um die Modelle Genius Plus und Plus X.
Was gibt es Neues zum Thema Rauchmelderpflicht. In unserem Info-Portal finden
Nach Neuregelung der Rauchmelderpflicht in der Hessischen Landesbauordnung droht Vermietern, die der Pflicht nicht nachkommen, nun ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro.
VIDEO: Rauchmelderpflicht in 3 Minuten erklärt
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Für weitere Auskünfte zum Thema Rauchmelder und Rauchmelderpflicht können Sie sich an die örtliche Feuerwehr oder die Bauaufsicht wenden.