30.07.2018
Immer mehr Rauchmelder Dienstleister und Anwender setzen auf Funk Rauchmelder, die sich fernsteuern lassen. Für die rechtssichere Verwendung bedarf es der Neureglung der Anwendungsnorm DIN 14676. Die Neufassung der Norm wird noch dieses Jahr erwartet.
Die DIN 14676 und 14604 bilden die normative Grundlage für den Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern. Die Normen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung und gegebenenfalls Überarbeitung alle fünf Jahre. Verantwortlich hierfür ist der DIN-Arbeitsausschuss Rauchwarnmelder. Er setzt sich aus verschiedenen Interessensgruppen wie
Kritiker der Fernwartung von Rauchmeldern argumentieren zum einen, dass diese unzuverlässig
sei – ob die Geräte tatsächlich 100-prozentig betriebsbereit sind, könne durch
die Fernwartung nicht garantiert werden. Ein zweiter Kritikpunkt ist, dass Funk-Rauchmelder Bewegungsdaten von Bewohner sammeln und weitergeben können.
Dies verstoße gegen die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen.
Um die Zuverlässigkeit der Fernwartung von Rauchmeldern zu gewährleisten, sollen die Inspektionsverfahren in der DIN 14676 eindeutig festgelegt werden.
Die geplante Neufassung der DIN 14676 unterscheidet daher explizit drei Inspektionsverfahren aufgrund technischer Eigenschaften von Rauchwarnmeldern:
Die DIN-gerechte Montage der Rauchwarnmelder wird durchzertifizierte Fachkräfte für Rauchwarnmelder sichergestellt. Bei der Verwendung von Rauchwarnmeldern, die für die Fernwartung geeignet sind, ist eine Vollausstattung der gesamten Wohnung dringend zu empfehlen. Die Geräte erkennen nämlich nicht die Nutzungsänderung eines Raumes (wenn aus einem Wohnzimmer etwa ein Schlafzimmer wird).
Seit 1.1.2017 gilt in Nordrhein-Westfalen die Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen. Die Rauchmelder-Nachfrage ist entsprechend riesig. Es kommt zu Lieferengpässen.
Mit Wirkung zum 06.07.2018 wird in der Hessischen Landesbauordnung der Brandschutz neu geregelt. Die Rauchmelderpflicht gilt nicht mehr nur für Wohnungen.
Tragödie durch Gesetzeslücke? Bei einem Brand in einem Hamburger Hotel starb ein Hotelgast. Das Hotel war unzureichend mit Rauchmelder ausgestattet.
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen sind Betrüger unterwegs. Sie geben sich als Feuerwehrmänner aus und wollen angeblich Rauchmelder kontrollieren.
Ist die Die Fernwartung von Rauchmeldern erlaubt? Zur rechtlichen Absicherung soll die Funkinspektion Eingang in die Anwendungsnorm 14676 finden.
VIDEO: Rauchmelderpflicht in 3 Minuten erklärt
Bei dieser Webseite handelt es sich um eine reine Informationsseite mit redaktionell erstellten Inhalten. Hier werden weder Rauchmelder-Produkte verkauft noch Kaufangebote vermittelt.
Ebenfalls bieten wir keinen Service und bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine Fragen beantworten.
Für weitere Auskünfte zum Thema Rauchmelder und Rauchmelderpflicht können Sie sich an die örtliche Feuerwehr oder die Bauaufsicht wenden.