Brandschutzbestimmungen für Vermieter
Richtig installiert warnen Rauchmelder frühzeitig vor starker Rauchentwicklung und Bränden. Sie sorgen dafür, dass die Bewohner rechtzeitig reagieren und die Räumlichkeiten verlassen können, ohne größeren Schaden davonzutragen. Dabei verhindern sie weder Brände, noch alarmieren sie unmittelbar die Feuerwehr. Trotzdem können Rauchmelder im entscheidenden Fall lebensrettend sein.
Bereits 9 Bundesländer (Saarland, Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen) haben eine Rauchmelderpflicht für Wohnräume.
In der Regel ist der Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung für den Einbau und die Installation der Rauchmelder verantwortlich. Des Weiteren ist jeder Vermieter dazu verpflichtet die Geräte in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionalität zu überprüfen (einmal jährlich). Sollten diese im Brandfall nicht funktionieren, haftet der Eigentümer, es sei denn, er ist in der Lage die jährliche Prüfung nachzuweisen. Die Kosten für die Montage und Wartung der Rauchmelder dürfen laut BGB-Mietrecht auf die bzw. den Mieter umgelegt werden.
- Wer zahlt?
Die Umlegung der Installationskosten macht sich dabei durch eine anteilige Mieterhöhung bemerkbar, während die Wartungskosten nur auf die Nebenkosten umgelegt werden dürfen, die der Vermieter jährlich abrechnet.
Eine Ausnahme der allgemeinen Regelung für Brandschutzbestimmungen bildet unter anderem Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist der derzeitige Besitzer für die Installation der Rauchwarnmelder verantwortlich. Ein Mieter wird im Moment der Schlüsselübergabe zum Besitzer einer Wohnung. Nach Rückgabe der Schlüssel ist der Vermieter wieder der Besitzer. Der Rauchmelder wird dabei zum Eigentum des Mieters und darf bei Aus- /Umzug ausgebaut und mitgenommen werden.
Weitere Ausnahmen bilden Schleswig-Holstein und Bremen. Die Montage und Instandhaltung der Rauchmelder obliegen wie auch in Mecklenburg-Vorpommern dem aktuellen Besitzer, sofern der eigentliche Eigentümer diese Verpflichtung nicht übernimmt.
Den Mieter mit der Instandhaltung und Wartung zu beauftragen, birgt gewisse Risiken für den Vermieter. Auch in anderen Bundesländern besitzt dieser die Möglichkeit, die Installation durch eine festgesetzte Regelung im Mietvertrag auf den Mieter zu übertragen. In diesem Fall muss der Eigentümer kontrollieren, ob der Mieter in der Lage ist die ihm übertragenen Aufgaben fachgerecht auszuführen und seinen Pflichten regelmäßig nachkommt. Ansonsten haftet der Vermieter wegen Vernachlässigung seiner Sorgfaltspflichten.
Da der Einbau der Rauchmelder sowohl für Vermieter als auch Mieter eine große Hürde darstellen kann, ist es grundsätzlich von Vorteil eine professionelle Installations- und Wartungsfirma mit der Montage zu beauftragen. Auf diese Weise bleibt die Funktionsbereitschaft der Rauchmelder erhalten.