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Rauchmelder in Lagerhallen

 

  • Gerade Lagerhallen sind bei dem Thema Brandschutz bauartbedingt ein heißes Eisen. Die Gebäude verfügen über große Flächen und überwiegend sehr hohe Wände und bieten im Falle der Entzündung ausreichende Sauerstoffreserven für eine gewaltige Feuerentwicklung. Je nach aufbewahrtem Lagergut und Bauzustand liegen teilweise die oft hölzernen Dachkonstruktionen offen oder sind nur spärlich gegen aufsteigende Flammen geschützt. Geben brennbare Lagerstoffe einem Feuer aufgrund ihrer Mengen schon ausreichend Nahrung, unterstützen die beschriebenen Dachsituationen den weiteren Ausbruch von Flammen erheblich. Lagerhallen werden erfahrungsgemäß hinsichtlich regelmäßiger Instandhaltung und möglicher Bauschäden recht nachlässig behandelt. Gerade bei sehr alten elektrischen Anlagen kann sich diese Vorgehensweise schadensfördernd auswirken.
  • Die obigen Ausführungen verdeutlichen das Spannungsfeld, indem sich die Planung von effektivem Brandschutz in Hallen befindet. Diese außerordentliche Brandproblematik derartiger Bauwerke fand seinen Niederschlag in diversen gesetzlichen Vorgaben im Bereich Bauvorschriften und brandschutzrechtlichen Verordnungen.
  • Ein weites Feld sind landwirtschaftlich genutzte Lagerhallen. Neben der Lagerung leicht entzündlicher Materialien (Heu, Stroh, Getreide) ist der durch unachtsame Schlosserarbeiten verursachte Funkenpflug ein gefürchteter Brandzünder. Heu, Kohle, Stroh und ähnliche Stoffe können sich leicht selbst entzünden. Entweder reicht der Druck der gelagerten Tonnage in Verbindung mit permanenter Zugluft oder das Material selbst erhitzt sich durch natürliche Gärprozesse. Auch in Hallen gelagerte Düngemittel verfügen über ein erhebliches Brand- und Selbstentzündungspotenzial. Regelmäßige Kontrollen der aktuellen Temperaturen von entzündlicher Lagerware sind sogar baupolizeilich vorgeschrieben. Werden Temperaturen von über 55 Grad Celsius gemessen, sollte die zuständige Feuerwehr informiert werden.
  • Wie können Brandgefahren professionell vermieden werden? Neben dem gewissenhaften Einhalten einiger Grundregeln kann auch ausrüstungstechnisch diesem Problem erfolgreich begegnet werden. Die elementaren Grundregeln sind: striktes Rauchverbot in Lagerhallen, durchführen von Arbeiten mit eventuellem Funkenflug in getrennten Räumlichkeiten, achten auf trockene Lagerware (Feuchtigkeit begünstigt Gärungs- und Schimmelprozesse), räumlich getrenntes Abstellen von Kraftfahrzeugen, räumlich getrennte Aufbewahrung leicht entzündlicher Stoffe (Papier, Verpackungen) sowie maximale Begrenzung der eingelagerten Gefahrstoffe (Benzin, Lösungsmittel, chemische Substanzen). Bauseits sollten in jedem Fall funktionsgeprüfte, professionelle Rauchmelder an neuralgischen Stellen positioniert werden. Der gesamte Hallenbereich sollte grundsätzlich mit speziellen Rauchmeldern sensorisch abgedeckt werden. Über den elektrischen Anlagen sichern zusätzliche Rauchmelder diesen kritischen Bereich.
  • Die Rauchmelder messen die in der Umgebungsluft befindlichen Rauchpartikel. Ab einer bestimmten kritischen Menge löst der Brandschutzmelder aus und kann neben Warngeräuschen per Funk oder per Dauerleitung Warnmeldungen abgeben. Bei akkubetriebenen Meldern ist die regelmäßige Überprüfung der Stromkapazität unbedingt durchzuführen. Alternativ können mit 230 Volt betriebene Rauchmelder verwendet werden. Letztere erweisen sich bei einer entsprechend gesicherten Stromversorgung als die deutlich zuverlässigere Alternative. Für die turnusmäßige Prüfung der Auslösemechanik eignet sich im einschlägigen Fachhandel erhältliches Prüfspray. An einer Teleskopstange befestigte Prüfgeräte ermöglichen die professionelle Funktionsprüfung von über sehr hoch platzierten Rauchmeldern.