30.11.2018
In seinem Urteil vom 29.11.2018 spricht das Landgericht Heidelberg einer Vermieterin recht zu, die Funkrauchmelder in ihren Mietwohnungen einbauen will.
Ein
Mieter hatte sich gegen den Einbau von Funkrauchmeldern geweigert, weil er sich
vor Elektrosmog fürchtete. Das Gericht allerdings entschied auf Grundlage eines
Sachverständigengutachtens, dass die Funktechnik der Melder ungefährlich ist und
der Mieter den Einbau der Geräte dulden muss (Urteil Az.: 5 S 40/17)
Ebenso
entschied das Gericht, dass der Schutz vieler Vorrang vor den Bedenken
einzelner Mieter habe.
Bereits in früheren Urteilen wurde von deutschen Gerichten entschieden, dass Mieter den Einbau von Rauchmeldern dulden müssen. Der Vermieter bzw. Eigentümer hat das Recht in seinen Wohnungen von ihm ausgewählte Rauchmelder zu installieren, warten zu lassen und die Kosten auf den Mieter umzulegen.
Die Installation von Funkrauchmeldern ist bislang eine rechtliche Grauzone, da die Fernwartung ohne Sichtprüfung vor Ort nicht normenkonform ist (DIN 14676). Die DIN 14676 soll allerdings reformiert werden, um der neuen technischen Entwicklung Rechnung zu tragen.
Bei Wohnungsbränden sind 2015 in Nordrhein-Westfalen knapp ein Drittel weniger Menschen ums Leben gekommen als im Jahr 2014. Auch dank der Rauchmelderpflicht.
Die Feuerwehr Mannheim musste im Jahr 2015 190 Mal wegen Rauchmelder-Alarmen ausrücken. Etwa die Hälfte davon waren Fehlalarme.
Das Warnsignal des Rauchmelder Modells unitec EIM-202 entspricht nicht der DIN 14604. Der Hersteller hat einen entsprechenden Sicherheitshinweis veröffentlicht.
Der Mieterschutzbund Oberhausen rät Mietern dazu, schriftlich Fristen zu setzen, damit der Vermieter Rauchmelder installiert.
Ab dem 2. Quartal 2018 soll es eine Neufassung der DIN 14676 geben, die die neuen Technologien und die Erfahrungen im Umgang mit Rauchmeldern berücksichtigt.
VIDEO: Rauchmelderpflicht in 3 Minuten erklärt